6 km
Fliegenstrecke
exklusiv für Hausgäste
Der Weiße Regen ist eines der reizvollsten Fliegengewässer Deutschlands, im Herzen des bayerischen Waldes.
Unsere Hausstrecke hat eine Länge von 6 km. Beginnend in Bad Kötzting bis zur Mündung in den schwarzen Regen, direkt vor unserem Haus. Die Gewässerstrecke zeichnet sich durch abwechselnd schnell und langsam fließende Abschnitte aus und ist landschaftlich sehr reizvoll. Bis auf wenige hundert Meter als Kanal ist der Weiße Regen überwiegend naturbelassen.
Er beherbergt einen eigenen Stamm an Bachforellen, die sich auch selbst reproduzieren, starke Äschen, sowie vereinzelt auch Regenbogenforellen und Bachsaiblinge. Doch auch große Huchen bieten in den tieferen Flussabschnitten einen Reiz für die Fischer.
Für unsere Hausgäste:
Damit jedem genügend Ruhe und Platz gewährt wird, ist diese Strecke rein für unsere Hausgäste reserviert.
Die Fischereilizenz erhalten Sie ab einem Aufenthalt von 2 Nächten in unserem Haus.
Kartenpreise Weißer Regen – Fliegenfischen:
Tageskarte | 30 € |
3-Tageskarte | 70 € |
Wochenkarte | 120 € |
Preise gültig bis 31. Oktober 2024
Für jeden, der den Reiz des Fliegenfischens probieren möchte,
empfehlen wir die Teilnahme eines Fliegenfischerkurses direkt vor Ort!
Fliegenstrecke
exklusiv für Hausgäste
begrenzte Anzahl
nur direkt über uns buchbar
Von Mitte November bis Mitte Februar bieten wir Ihnen die Möglichkeit in unseren Gewässern – Weißer und Schwarzen Regen – mit der Fliege auf Huchen zu fischen.
Sichern Sie sich einen der limitieren Plätze für die Möglichkeit, den König unserer Gewässer zu fangen !
Die Tageskarten erhalten Sie ab einem Aufenthalt von 2 Nächten.
Gerne heißen wir Euch in den Wintermonaten von Mittwoch bis Sonntag bei uns Willkommen.
Der Preis für die Tageskarte liegt bei 30,00 €.
Hausstrecke
Stausee + Fluss Regen
Seit 200 Jahren ist unsere Familie bereits im Besitz der Fischerrechte für den Blaibacher See und den Schwarzen Regen.
Der Blaibacher Stausee erstreckt sich durch die Aufstauung des Schwarzen Regens etwa 3,5 km flussaufwärts.
Die tiefsten Stellen des Sees befinden sich in einem alten Flussarm, an dem bewaldeten Westufer und dem ursprünglichen Flussbett in der Nähe des Ostufers mit einer Tiefe von bis zu 6 Meter.
Gerne bieten wir unseren Hausgästen die Möglichkeit sich ein Ruderboot zu leihen.
Unterhalb der Schonstrecke, von der Staumauer bis zur Einmündung des weißen Regens, beginnt der Regenfluss. Dieser gehört bis ca. 2 km flussabwärts auf Höhe der Kreuzbacher Straßenbrücke ebenfalls zu unserer Hausstrecke. Der Fluss bietet eine sehr abwechslungsreiche Gewässerstrecke mit langen, tiefen Zügen und auch schnellen Passagen.
Das Fischen ist hier lediglich vom Ufer ausgestattet.
Im See und Schwarzen Regen sind unter anderem Hecht, Zander, Karpfen, Brachsen, Barbe, Barsch, Aal, Nase, Äschen, Huchen und Waller vorhanden.
Die Ausgabe von Fischereilizenzen erfolgt nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein. Dieser muss im Original vorliegen.
Kartenpreise Blaibacher See / Schwarzer Regen:
Erwachsene | Jugendfischer | |
Tageskarte | 20 € | 15 € |
3-Tageskarte | 50 € | 25 € |
Wochenkarte | 70 € | 50 € |
Verlängerungswoche | +40 € | +20 € |
Preise gültig bis 31. Oktober 2024
Hausgäste erhalten ab einem Aufenhalt von 5 Übernachtungen
die Wochenkarte für nur 30 € !
mit abschließbaren Spinden
& Kühlmöglichkeit
Pegelstände: Pegel Kötzting + Pegel Pulling
Hier finden Sie die aktuellen Pegelstände:
Die Ausübung der Fischerei darf nur mit einem gültigen deutschen Fischereischein in Verbindung mit einer gültigen Lizenz ausgeübt werden.
Es ist zu beachten, dass ausländische Gäste einen gültigen deutschen Fischereischein benötigen. Falls ein ausländischer Schein vorhanden ist, kann auch einer deutschen Behörde eine vorübergehende Gast-Lizenz erworben werden.
Es gilt das allgemeingültige Fischereigesetz des Freistaates Bayern.
Hecht | 15. Dezember bis 30. April | 60 cm |
Zander | 15. Dezember bis 30. April | 60 cm |
Karpfen | 01. November bis 31. März | 35 cm |
Schleie | 01. Mai bis 30. Juni | 30 cm |
Barbe | 01. Mai bis 30. Juni | 45 cm |
Für alle anderen, nicht aufgeführten, Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße !
1 Raubfisch – 1 Hecht oder Zander, 3 Aale, 1 Karpfen, 1 Schleie
1 Salmoniden täglich
nach Erreichen der Entnahmemenge ist das Fischen einzustellen.
Bachforelle | 01. Oktober bis 31. März | 30 cm |
Bachsaibling | 15. Dezember bis 15. März | 30 cm |
Regenbogenforelle | 15. Dezember bis 15. März | 30 cm |
Äsche | ganzjährig geschont | |
Huchen | 15. Februar bis 15. November | 90 cm |